Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werks und dessen geistiges Eigentum. Dem Urhebergesetz (UrhG) ist es zu verdanken, dass Künstler und andere Kreative von ihrer Tätigkeit leben können.
Darunter fallen kleine Künstler, wie z.B. der Hobbymaler von nebenan, die Garagenband, der private Blogschreiber oder der Hobbyfotograf. Aber auch Zeitungsverlage, Fernsehsender bis hin zu den großen Firmen des Musik- und Filmbusiness können ihre Rechte mithilfe des Urhebergesetzes durchsetzen.
Die steigende Digitalisierung bietet vielen Künstlern neue Möglichkeiten und eine große Bühne. Die weltweite Vernetzung führt jedoch auch zu einer steigenden Zahl von Urheberrechtsverletzungen.
Nach dem Urhebergesetz darf der Urheber frei entscheiden, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Zudem sind auch weitreichende Verwertungsrechte geregelt. Ein Verstoß dagegen kann rechtlich verfolgt werden.
Tätigkeitsbereiche im Urheberrecht:
Schutz ihres Werkes
- Verwendung ohne Ihre Erlaubnis
- Erstellung von Nutzungsbedingungen
- Nutzung Werke Dritter für Ihr Vorhaben
- Löschverlangen an Suchmaschinen
- und vieles mehr . . .
Vertragsrecht
- Lizenzverträge
- Verlagsverträge
- Künstlerverträge
- Bandübernahmeverträge
- und vieles mehr . . .
Künstlerrecht
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Verteidigung gegen Falschdarstellungen
- Verhandlung mit Dritten
- Fragen zur Meinungsfreiheit
- und vieles mehr . . .
Musikrecht
- Verwertungsrechte
- Abmahnungen
- Bandverträge
- GEMA
- und vieles mehr . . .
Autoren- und Verlagsrecht
- Lizenzverträge
- Zitatrecht
- Urheberrechte
- Selbstveröffentlichung
- und vieles mehr . . .
Weitere Themen
- Abmahnungen
- Bewertungen auf Verkaufsplattformen
- Beratung von Künstlern und StartUps
- Auskunftsansprüche
- und vieles mehr . . .